OBERBEFEHL NO. 001 DES HOHEN TRIBUNS Über die Verwendung des Heeres in der Präfektur Kordach
Aufgrund der aktuellen Situation in der Präfektur Kordach ordne ich hiermit das folgende an:
Die V. Fallschirmjägerdivision wird mobilisiert und in die Präfektur Kordach verlegt.
Die XI. Infanteriedivision wird mobilisiert und in die Präfektur Kordach verlegt.
Die XV. Infanteriedivision wird mobilisiert und in die Präfektur Kordach verlegt.
Die X. Fallschirmjägerdivision wird in Bereitschaft versetzt.
Die V. Panzergrenadierdivision wird in Bereitschaft versetzt.
Ich delegiere den Oberbefehl über die in der Präfektur Kordach eingesetzten Truppenteile, sowie über die in Bereitschaft gehaltenen Truppenteile an den Großtribun Alexei Paraton.
Ich muss gestehen dass ich enttäuscht, entsetzt und angewidert bin. In der kurzen Zeit seit meiner Ankunft hatte ich bereits das "Vergnügen" eine Vielzahl von Berichten ausgiebig zu studieren. Und ein solches Ausmaß von Inkompetenz, Korruption, Intrigantentum und zu guter Letzt Sabotage hätte ich mir nie erwartet. Gerade nicht von Bediensteten in der Präfekturverwaltung der ältesten Präfektur des Dominats! Und was mich noch mehr anwidert sind ihre Versuche die gesamte Schuld dem Präfekten zuzuschieben, womöglich in der Hoffnung dass er festgenommen und erschossen wird. Was das betrifft möchte ich ihnen sämtliche Illusionen nehmen. Präfekt Jin dürfte, von ein paar Ausnahmen abgesehen, der einzige Mensch in der Präfekturverwaltung sein der moralisch absolut integer ist und sein möglichstes getan hat um die Präfektur aus dieser Krise zu führen. Bedauerlicherweise waren sie alle ja der Meinung seine Bemühungen untergraben zu müssen.
Normalerweise gehören sie alle ja an Ort und Stelle erschossen - bedauerlicherweise habe ich für eine solche Maßnahme kein Mandat des hohen Tribuns. Jedenfalls noch nicht. Also werden sie mir nun dabei helfen die Scheiße die sie verursacht haben zu bereinigen. Falls sie das nicht wollen oder sich nicht dazu im Stande sehen erwarte ich dass ich morgen in der Früh ihr Rücktrittsgesuch auf dem Schreibtisch haben - in diesem Fall sichere ich ihnen Straffreiheit zu. Jedenfalls solange ihre Vergehen nicht zu schwer waren. Sollten sie jedoch im Dienst verbleiben, nur um dann meine Bemühungen zu untergraben, dann kann ich ihnen garantieren dass sie an Ort und Stelle erschossen werden. Für solche Fälle habe ich nämlich ein Mandat des Großtribuns. Das gleiche gilt für den Fall dass es zu weiteren Korruptionsfällen kommen würden. Und denken sie nicht mal daran einen Aufstand zu planen - in diesem Moment wird nämlich das Heer in Marsch gesetzt. Weiters wurde die örtliche Polizei bereits dem direkten Kommando des Heeres unterstellt.
Mehr habe ich an dieser Stelle nicht zu sagen. Ich empfehle mich.
Der hohe Tribun ist das Staatsoberhaupt und der Regierungschefs des Dominats. Sein Wort ist quasi Gesetz.
Die einzelnen Tribune stehen den verschiedenen Tribunaten vor, welche durch den hohen Tribun errichtet werden.
Zusätzlich gibt es noch den Titel eines Großtribuns - dieser wird an verdiente Tribune verliehen. Großtribune kommen vor allem dann zum Einsatz wenn in einer Präfektur oder einem Distrikt eine Situation eingetreten ist die besonderes Augenmerk erfordert.
Abschließend gibt es noch die Erztribune. Bei denen handelt es sich um verdiente Großtribune. Wenn ein Erztribun zum Einsatz kommt, dann ist die Situation wirklich gravierend außer Kontrolle, aber ein Eingreifen des hohen Tribuns ist (noch) nicht notwendig. Alternativ kann ein Erztribun allerdings auch der designierte Nachfolger des hohen Tribuns sein.
DEKRET NO. 001 DES HOHEN TRIBUNS Über die Lage in der Präfektur Kordach
Wie wir erfahren haben hat sich die Lage in der Situation Kordach in den vergangenen Woche immer weiter verschlechtert. Um diesen Umständen zu begegnen, entsenden wir hiermit den Großtribun Alexei Paraton in die Präfektur Kordach, und erteilen ihm den Auftrag die Situation und ihre Ursachen zu untersuchen, und für Abhilfe zu schaffen. Für diesen Zweck erteilen wir ihm die Vollmacht in unserem Namen sämtliche dafür notwendigen Anordnungen zu erlassen.